Von Testamentserstellung bis Testamentsvollstreckung – Fachkundige Beratung im Erbrecht

Erbrecht – Sichern Sie die geordnete Aufteilung Ihres Nachlasses

Erbrecht
Das Erbrecht betrifft jeden – früher oder später. Es regelt den Übergang des Vermögens einer Person nach ihrem Tod. Nicht selten kommt es dabei zwischen den Betroffenen zu äußerst emotional geführten Streitigkeiten und zur Entzweiung von Familien. In diesem sensiblen Rechtsgebiet unterstützen wir Sie mit umfassender und einfühlsamer Beratung. Um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren Wünschen verteilt wird, unterstützen wir Sie bei der Errichtung Ihres maßgeschneiderten Testaments. Unsere Spezialisten agieren als Testamentsvollstrecker.  Zudem helfen wir Ihnen, Ihre Rechte als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter durchzusetzen und die rechtlichen Feinheiten des Erbrechts zu verstehen. Bei alledem haben wir auch das unerlässliche Thema der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Sie im Blick.

Testamentserstellung
Die Erstellung eines Testaments ist ein wesentlicher Schritt, um Ihren letzten Willen festzulegen und Streitigkeiten unter den Erben und sonstigen Beteiligten vorzubeugen. Unsere erfahrenen Erbrechtsexperten leiten Sie durch den Prozess der Testamentserstellung, sorgen für dessen rechtliche Gültigkeit und stellen sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche und Anweisungen klar und eindeutig festgehalten werden. Sie kennen und umgehen die Fallstricke, die z.B. bei Geschiedenen, Patchworkfamilien und bei der Involvierung von Menschen mit Beeinträchtigungen drohen.

Testamentsvollstreckung
Ohne Testamentsvollstrecker kommt es nach dem Erbfall bei immer komplexeren Familien- und Vermögensverhältnissen häufig zu Streit und Fehlern. Unsere Testamentsvollstrecker führen die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus, regulieren Nachlassverbindlichkeiten, reichen die Erbschaftsteuererkläung ein, führen die Erbschaftsteuer ab und verteilen den Nachlass an die Erben. Wir bieten so eine vertrauensvolle, transparente und zügige Abwicklung Ihres letzten Willens. 

Vorweggenommene Erbfolge
Im Rahmen einer strategisch klugen und steueroptimierten Nachlassplanung kommt man oft an einer vorweggenommenen Erbfolge, d.h. einer zumindest in Teilen schon zu Lebzeiten erfolgenden Vermögensübertragung, nicht vorbei. Die mit ihr verbundenen Chancen zu erkennen und effizient umzusetzen, ist unser Anspruch. All dies erfordert sorgfältige Planung und rechtliche Expertise, für die wir stehen. 

In unserer Kanzlei Salfeld & Kollegen verstehen wir die Bedeutung einer vorausschauenden und sorgfältigen Planung im Erbrecht. Unser Ziel ist es, Ihnen eine passgenaue, rechtssichere und effektive Lösung zu bieten, die Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und erfahren Sie, wie wir Sie in allen erbrechtlichen Fragen unterstützen können.
 

 

Wir unterstützen Sie gerne in folgenden Bereichen

  • Testament und Erbfolge: Gestaltung rechtsgültiger Testamente einschließlich Geschiedenentestamente, Behindertentestamente und Testamente in Patchworkkonstellationen sowie gesetzliche Erbfolge bei Fehlen eines Testaments.
  • Testamentsvollstreckung: Ausführung der letztwilligen Verfügungen des Erblassers und Verteilung des Nachlasses.
  • Erbauseinandersetzung und Pflichtteilsrecht: Unterstützung bei streitigen Erbauseinandersetzungen und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.
  • Schenkung und vorweggenommene Erbfolge: Regelungen zu Schenkungen zu Lebzeiten als Mittel der steueroptimierten Vermögensübertragung und zur Vorwegnahme der Erbfolge.
     

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